Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Wir unterstützen Sie durch Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Neben Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen ambulant gepflegten Pflegebedürftigen auch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI in Höhe von 125 Euro im Monat zur Verfügung. Diese können z. B. genutzt werden zur:

  • Beaufsichtigung (etwa von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz)
  • Entlastung von pflegenden Angehörigen
  • Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten
  • Unterstützung im Haushalt
  • Begleitung zum Arzt, Friseur, Einkaufen, Behörden oder Spaziergängen

Weitere Leistungen:

  • Beratung über benötigte Hilfsmittel, Besorgen der dafür benötigen Rezepte und Weiterleitung an die von Ihnen gewünschte Institution
  • Besorgen von Rezepten und Medikamenten
  • Organisation eines Hausnotrufsystems
  • Teilnahme an MDK-Begutachtungen
  • Erstellen von Widersprüchen

 

Zum Seitenanfang