Wir unterstützen Sie durch Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Neben Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen ambulant gepflegten Pflegebedürftigen auch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI in Höhe von 125 Euro im Monat zur Verfügung. Diese können z. B. genutzt werden zur:
- Beaufsichtigung (etwa von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz)
- Entlastung von pflegenden Angehörigen
- Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten
- Unterstützung im Haushalt
- Begleitung zum Arzt, Friseur, Einkaufen, Behörden oder Spaziergängen
Weitere Leistungen:
- Beratung über benötigte Hilfsmittel, Besorgen der dafür benötigen Rezepte und Weiterleitung an die von Ihnen gewünschte Institution
- Besorgen von Rezepten und Medikamenten
- Organisation eines Hausnotrufsystems
- Teilnahme an MDK-Begutachtungen
- Erstellen von Widersprüchen